DFB-Sportgericht
94.725 Euro Strafe für Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 94.725 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 31.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
In der 39. Minute des Zweitligaspiels gegen Hannover 96 am 19. März 2023 entzündeten Braunschweiger Anhänger acht Bengalische Feuer, sechs Böller und fünf Rauchkörper und schossen 13 Leuchtraketen ab. Das Spiel musste daraufhin für fast zwei Minuten unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf zündeten Braunschweiger Zuschauer weitere 39 Bengalischer Feuer, 18 Böller und sechs Rauchtöpfe, zudem wurden elf weitere Leuchtraketen abgeschossen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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