DFB-Sportgericht
8750 Euro Geldstrafe für den VfL Osnabrück

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 8750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2023 nachzuweisen wäre.
In der 89. Minute des Drittligaspiels gegen Viktoria Köln am 14. Januar 2023 brannten Osnabrücker Zuschauer zwei Bengalische Feuer ab. Auch während und nach dem Drittligaspiel bei Borussia Dortmund II am 24. Januar 2023 zündeten Osnabrücker Anhänger Bengalische Feuer, insgesamt 23 Stück.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Nürnbergs Antiste
Das DFB-Sportgericht belegt Janis Antiste vom Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Ein Spiel Sperre für Meppens Steenwijk
Das DFB-Sportgericht belegt Jenske Steenwijk vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Zweitligaspiel.

Zwei Spiele Sperre für Stuttgarts Al-Dakhil
Das DFB-Sportgericht belegt Ameen Al-Dakhil vom Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.