DFB-Sportgericht
78.750 Euro Geldstrafe für den VfL Wolfsburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 78.750 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 26.250 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Unmittelbar nach Beginn der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels beim 1. FC Heidenheim am 20. Januar 2024 zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens 30 Blinker und schossen elf Raketen ab. Die Partie musste für zwei Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
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Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rothe
Das DFB-Sportgericht belegt Tom Rothe vom 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Kaufmann mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt das Verfahren gegen Philipp Kaufmann, den aus sportlichen Gründen beurlaubten Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet heute (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt statt.