7700 Euro Geldstrafe für FC Ingolstadt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 30. März 2024 zündeten Ingolstädter Zuschauer 22 Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2550 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor Beginn des Drittligaspiels bei der SpVgg Unterhaching am 30. März 2024 zündeten Ingolstädter Zuschauer 22 Bengalische Fackeln.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.