DFB-Sportgericht
6600 Euro Geldstrafe für den VfL Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Bochum im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 6600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.
In der zwölften Minute des Bundesligaspiels gegen Borussia Dortmund am 26. August 2023 warfen Bochumer Zuschauer drei Becher in Richtung eines Dortmunder Spielers. Zudem schossen Bochumer Anhänger in der 14. Minute des Bundesligaspiels beim FC Augsburg am 2. September 2023 eine Rakete in Richtung Spielfeld, die dort ausbrannte. Die Partie musste für etwa 50 Sekunden unterbrochen werden.
Der Verein hat beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000 Euro.
Drei Spiele Sperre für Osnabrücks Beermann
Das Sportgericht des DFB hat Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.
Nach Täterermittlung: DFB-Sportgericht reduziert Braunschweigs Geldstrafe
Das DFB-Sportgericht reduziert im schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren eine zuvor gegen den Zweitligisten Eintracht Braunschweig ausgesprochene Geldstrafe wegen erfolgreicher Täterermittlung von 197.875 Euro auf 98.938 Euro. Infos dazu gibt's hier.