DFB-Sportgericht
64.600 Euro Geldstrafe für Schalke 04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 64.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Hansa Rostock am 10. Dezember 2023 brannten Schalker Zuschauer 18 Bengalische Feuer, neun Blinker und drei Rauchtöpfe ab, woraufhin die Begegnung in der 3. Minute aufgrund der starken Rauchentwicklung für zweieinhalb Minuten unterbrochen werden musste. Zwei weitere Bengalische Feuer wurden in der 73. Minute gezündet.
Des Weiteren musste die Begegnung auch in der 38. Minute für eine halbe Stunde unterbrochen werden, nachdem Schalker Zuschauer zunächst mit Hilfe eines Notfallhammers drei Scheiben beschädigt und die Sicherheitsverglasung zum Pufferblock zerstört hatten und in diesen eingedrungen waren. Anschließend verschafften sich auch Rostocker Anhänger unerlaubt Zutritt zum Pufferblock, woraufhin Ordner und Polizisten eingriffen. Beide Fanlager beschossen sich gegenseitig mit Raketen, wobei Schalker Anhänger mindestens drei Raketen zündeten. Mindestens zwei Ordner, ein Polizist und zwei Sanitäter wurden verletzt, Der verursachte Sachschaden beläuft sich ferner auf etwa 15.000 Euro.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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