DFB-Sportgericht
63.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 13. November 2022 versuchte ein Teil der Frankfurter Zuschauer, durch Druck und unter Einsatz von körperlicher Gewalt die Einlasskontrollstelle des Gästeblocks zu stürmen. Dabei wurden zwei Ordner verletzt.
Darüber hinaus zündeten Frankfurter Zuschauer während und nach der Partie 38 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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