DFB-Sportgericht
63.000 Euro Strafe für Eintracht Frankfurt

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Eintracht Frankfurt im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 63.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 21.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels beim 1. FSV Mainz 05 am 13. November 2022 versuchte ein Teil der Frankfurter Zuschauer, durch Druck und unter Einsatz von körperlicher Gewalt die Einlasskontrollstelle des Gästeblocks zu stürmen. Dabei wurden zwei Ordner verletzt.
Darüber hinaus zündeten Frankfurter Zuschauer während und nach der Partie 38 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb

Zwei Spiele Sperre für Hoffenheims Östigaard
Das DFB-Sportgericht belegt Leo Östigaard vom Bundesligisten TSG Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Zwei Spiele Sperre für Nürnbergs Antiste
Das DFB-Sportgericht belegt Janis Antiste vom Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.

Ein Spiel Sperre für Meppens Steenwijk
Das DFB-Sportgericht belegt Jenske Steenwijk vom Frauen-Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von einem Zweitligaspiel.