DFB-Sportgericht
6300 Euro Geldstrafe für Preußen Münster
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 13. April 2024 entzündeten Münsteraner Zuschauer mindestens zehn Rauchkörper und mindestens acht Bengalische Fackeln.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Zwei Spiele Sperre für St. Paulis Dzwigala
Das DFB-Sportgericht belegt Adam Dzwigala vom FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
Zwei Spiele Sperre für Kiels Holtby
Das Sportgericht des DFB belegt Lewis Holtby vom Bundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
Das Sportgericht des DFB hat gegen Philipp Kaufmann, freigestellter Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, wegen eines unsportlichen Verhaltens ein zweimonatiges Funktionsverbot innerhalb des DFB sowie 4000 Euro Geldstrafe ausgesprochen.