DFB-Sportgericht
62.730 Euro Geldstrafe für Waldhof Mannheim
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Waldhof Mannheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 62.730 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 20.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 23. Januar 2024 zündeten Mannheimer Zuschauer sechs Rauch- und zwölf Knallkörper und schossen 13 Raketen ab. Dadurch verzögerte sich der Anpfiff um eine Minute. Während der ersten Halbzeit und vor Beginn der zweiten Hälfte brannten Mannheim Anhänger 44 Bengalische Fackeln ab und schossen in der 16. Minute eine und vor Anpfiff der zweiten Halbzeit 28 Raketen ab. Dadurch verzögerte sich der Beginn des zweiten Durchgangs um eine Minute. In der 61. Minute warf ein Mannheimer Zuschauer zudem einen Gegenstand auf das Spielfeld.
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Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
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Das DFB-Sportgericht verhandelt das Verfahren gegen Philipp Kaufmann, den aus sportlichen Gründen beurlaubten Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet heute (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt statt.