DFB-Sportgericht
6000 Euro Geldstrafe für Dynamo Dresden
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten Dynamo Dresden im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt.
Vor dem Drittligaspiel bei der SpVgg Unterhaching am 11. Mai 2024 bedeckte ein Banner im Dresdner Zuschauerblock ein Fluchttor. Unter anderem aus diesem Grund verzögerte sich der Anpfiff um fünf Minuten.
In der 10. Minute unterbrach der Schiedsrichter die Partie, da die Notfalltore zum Spielfeld im Dresdner Fanblock erneut mit Zaunfahnen überhangen waren. Die erneute Unterbrechung dauerte 14 Minuten.
Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hat der Verein bereits Einspruch beim DFB-Sportgericht eingelegt.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Ingolstadts Co-Trainer Splieth
Das DFB-Sportgericht belegt Co-Trainer Thorsten Splieth vom Frauen-Zweitligisten FC Ingolstadt 04 im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für die nächsten zwei Ligaspiele sowie einer Geldstrafe.
150.000 Euro Geldstrafe für Bayern München
Das Sportgericht des DFB belegt den Bundesligisten FC Bayern München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 150.000 Euro.
Zwei Spiele Sperre für Aachens Gaudino
Das DFB-Sportgericht sperrt Aachens Gianluca Gaudino wegen eines rohen Spiels für zwei Drittligaspiele. Zudem ist Osnabrücks Joel Zwarts für zwei Partien gesperrt. Bochums Kyra Malinowski wurde mit einem Innenraumverbot und einer Geldstrafe belegt.