DFB-Sportgericht

6000 Euro Geldstrafe für 1. FC Union Berlin

16.10.2023
1. FC Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 6000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 2000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. März 2024 nachzuweisen wäre.

In der 67. und 70. Minute des Bundesligaspiels gegen RB Leipzig am 3. September 2023 warfen Berliner Zuschauer jeweils mindestens drei Becher auf das Spielfeld.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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Autor: dfb