DFB-Sportgericht
600 Euro Geldstrafe für Holstein Kiel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
Zu Beginn des Zweitligaspiels bei Fortuna Düsseldorf am 10. Dezember 2023 entzündeten Kieler Zuschauer einen pyrotechnischen Gegenstand.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Zwei Spiele Sperre für Schifferl von 1860 München
Das Sportgericht des DFB hat Raphael Schifferl vom Drittligisten 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt.
Sportgericht: Verhandlung im Fall Freiburg vs. Leverkusen am 15. Oktober
Im Verfahren "Einspruch gegen die Wertung des Meisterschaftsspiels der Frauen-Bundesliga zwischen dem SC Freiburg und TSV Bayer Leverkusen am 31. August in Freiburg" hat das DFB-Sportgericht eine mündliche Verhandlung am 15. Oktober anberaumt.
Zwei Spiele Sperre für Augsburgs Essende
Das DFB-Sportgericht sperrt Samuel Essende vom FC Augsburg wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung für zwei Spiele. Auch Aachens Jan-Luca Rumpf erhält eine Sperre.