DFB-Sportgericht
55.340 Euro Geldstrafe für 1860 München
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten TSV 1860 München im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 55.340 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 18.440 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre.
In der 47. Spielminute des Drittligaspiels beim SSV Ulm 1846 Fußball am 3. Oktober 2023 schossen Münchner Anhänger aus mindestens zwei Feuerwerksbatterien zahlreiche pyrotechnische Gegenstände ab und zündeten mindestens zwölf Bengalische Feuer und Blinker. Die Begegnung musste daraufhin für mindestens eine Minute unterbrochen werden. Im weiteren Spielverlauf schossen Münchner Zuschauer mindestens sechs Raketen und aus zwei Feuerwerksbatterien erneut zahlreiche pyrotechnische Gegenstände ab. Zudem entfachten sie weitere 28 pyrotechnische Gegenstände..
Darüber hinaus zündeten Münchner Zuschauer in der vierten Minute des Drittligaspiels beim 1. FC Saarbrücken am 11. November 2023 mindestens fünf Rauchkörper, woraufhin die Partie aufgrund der Rauchentwicklung für mindestens eine Minute unterbrochen werden musste. Im weiteren Spielverlauf brannten Münchner Anhänger mindestens weitere 30 pyrotechnische Gegenstände ab. In Folge dessen musste die Partie in der 46. Minute erneut für mindestens eine Minute unterbrochen werden.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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