5100 Euro Geldstrafe für 1. FC Heidenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 8. April 2023 brannten Heidenheimer Zuschauer mindestens sechs Bengalische Feuer ab. Zudem wurde ein pyrotechnischer Gegenstand auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger 1. FC Heidenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5100 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1700 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.

Während des Zweitligaspiels gegen den FC St. Pauli am 8. April 2023 brannten Heidenheimer Zuschauer mindestens sechs Bengalische Feuer ab. Zudem wurde ein pyrotechnischer Gegenstand auf das Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.