50.700 Euro Geldstrafe für 1. FC Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 26. September 2023 brannten Magdeburger Zuschauer 65 Bengalische Feuer und Stroboskope ab. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 5. Minute für mehr als zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Magdeburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 50.700 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.900 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.

Kurz vor Beginn des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 26. September 2023 brannten Magdeburger Zuschauer 65 Bengalische Feuer und Stroboskope ab. Aufgrund der starken Rauchentwicklung musste die Begegnung in der 5. Minute für mehr als zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.