5000 Euro Geldstrafe für den SSV Ulm

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar mit dem Abpfiff des Drittligaspiels gegen den FC Viktoria Köln am 4. Mai 2024 liefen zahlreiche den Aufstieg feiernde Ulmer Anhänger von der Tribüne sowie durch die geöffneten Tore aus der Fankurve in den Innenraum und auf das Spielfeld. Im Zuge dessen wurde von Ulmer Anhängern mindestens ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SSV Ulm 1846 Fußball im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportliches Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1650 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Unmittelbar mit dem Abpfiff des Drittligaspiels gegen den FC Viktoria Köln am 4. Mai 2024 liefen zahlreiche den Aufstieg feiernde Ulmer Anhänger von der Tribüne sowie durch die geöffneten Tore aus der Fankurve in den Innenraum und auf das Spielfeld. Im Zuge dessen wurde von Ulmer Anhängern mindestens ein Rauchkörper gezündet.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.