DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den FC St. Pauli
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesliga-Aufsteiger FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während der ersten Halbzeit der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 26. April 2024 zeigten Hamburger Zuschauer ein beleidigendes Banner, welches im Verbund mit dem zu Anpfiff der Begegnung abgespielten Lied samt Liedtext auf der Stadionleinwand unangemessen und abwertend war.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
DFB-Sportgericht verhandelt Neuer-Einspruch mündlich
Am Donnerstag, 12. Dezember 2024, verhandelt das DFB-Sportgericht ab 15 Uhr den Einspruch von Bayern-Torhüter Manuel Neuer gegen seine Sperre mündlich. Der Torhüter war wegen eines unsportlichen Verhaltens für zwei DFB-Pokalspielen gesperrt worden.
Zwei Spiele Sperre für Wehen Wiesbadens Jacobsen
Das Sportgericht des DFB hat Bjarke Jacobsen vom SV Wehen Wiesbaden im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens für zwei Meisterschaftsspiele gesperrt. Auch Tobias Kraulich von Rot-Weiss Essen muss für zwei Partien aussetzen.
Zwei Spiele Sperre und Geldstrafe für Sandhausens Halimi
Das DFB-Sportgericht belegt Besar Halimi vom Drittligisten SV Sandhausen wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der 3. Liga und einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro.