DFB-Sportgericht
5000 Euro Geldstrafe für den FC Augsburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Vor dem DFB-Pokalspiel bei der SpVgg Unterhaching am 13. August 2023 entzündeten Augsburger Zuschauer mindestens fünf Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht, DFB-Pokal
Autor: dfb
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