DFB-Sportgericht

49.190 Euro Geldstrafe für Karlsruher SC

04.07.2024
Pyrotechnik gezündet: Der KSC muss Geldstrafen zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Karlsruher SC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 49.190 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 16.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 2. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 31. März 2024 zündeten Karlsruher Anhänger mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände und schossen acht Feuerwerksraketen ab. Daraufhin unterbrach der Schiedsrichter die Partie. Als das Spiel nach zwei Minuten fortgesetzt werden sollte, warf ein KSC-Anhänger eine weitere blaue Rauchfackel auf das Spielfeld. Dies verzögerte die Fortsetzung um eine weitere Minute.

Darüber hinaus brannten Karlsruher Zuschauer vor und während der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli am 6. April 2024 35 pyrotechnische Gegenstände ab und warfen in der dritten Minute ein Bierglas in den Innenraum.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb