DFB-Sportgericht
46.200 Euro Geldstrafe für 1. FC Nürnberg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Nürnberg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 46.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während der Zweitligapartie bei Hertha BSC am 30. März 2024 zündeten Nürnberger Zuschauer insgesamt 77 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
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Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rothe
Das DFB-Sportgericht belegt Tom Rothe vom 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Kaufmann mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt das Verfahren gegen Philipp Kaufmann, den aus sportlichen Gründen beurlaubten Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet heute (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt statt.