4550 Euro Geldstrafe für SV Sandhausen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 11. Mai 2024 zündeten Sandhäuser Anhänger mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SV Sandhausen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4550 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der ersten Minute des Drittligaspiels beim SV Waldhof Mannheim am 11. Mai 2024 zündeten Sandhäuser Anhänger mindestens 13 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.