DFB-Sportgericht
4500 Euro Geldstrafe für RB Leipzig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 9. Dezember 2023 entzündeten Leipziger Zuschauer mindestens neun Rauchtöpfe. Dafür hatte der Kontrollausschuss des DFB zunächst eine Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro gefordert. Da der Verein aber mittlerweile mehrere Täter ermittelt und benannt hat, reduzierte das DFB-Sportgericht das ursprünglich beantragte Strafmaß um 50 Prozent.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Bielefelds Co-Trainer Jara
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104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000 Euro.
Drei Spiele Sperre für Osnabrücks Beermann
Das Sportgericht des DFB hat Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.