DFB-Sportgericht
4500 Euro Geldstrafe für 1. FC Köln
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Köln im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4500 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2023 nachzuweisen wäre.
Während der zweiten Halbzeit des Bundesligaspiels gegen den FC Schalke 04 am 7. August 2022 entzündeten Kölner Zuschauer neun Leuchtfackeln. Da der 1. FC Köln nachträglich zwei Täter ermitteln konnte, wurde die ursprünglich vom Kontrollausschuss beantragte Strafe in Höhe von 9000 Euro vom Sportgericht um 50 Prozent reduziert.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Innenraumverbote für Werner und Weirich
Das DFB-Sportgericht belegt Christian Werner, Geschäftsführer Sport von 1860 München, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Spiel Innenraumverbot und einer Geldstrafe. Auch Saarbrückens Torwarttrainer Michael Weirich muss aussetzen.
VfL Bochum legt Einspruch gegen Spielwertung ein
Der VfL Bochum hat beim zuständigen Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fristgerecht Einspruch gegen die Wertung des am vergangenen Samstag (14. Dezember 2024) ausgetragenen Bundesligaspiels beim 1. FC Union Berlin eingelegt.
Zwei Spiele Sperre für Bochums Miyoshi
Das Sportgericht des DFB belegt Koji Miyoshi vom Bundesligisten VfL Bochum wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen. Auch Soichiro Kozuki vom Drittligisten 1860 München muss zweimal aussetzen.