DFB-Sportgericht

4200 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

17.01.2024
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Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro belegt.

Während der zweiten Halbzeit des Zweitligaspiels gegen den VfL Osnabrück am 6. Oktober 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer sechs Bengalische Feuer und einen Rauchtopf.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb