40.350 Euro Geldstrafe für Greuther Fürth

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel gegen den FC Schalke 04 am 19. Mai 2024 zündeten Fürther Zuschauer zehn Rauchstäbe, woraufhin sich der Anpfiff um gut eineinhalb Minuten verzögerte. Darüber hinaus brannten Heimzuschauer 53 weitere pyrotechnische Gegenstände ab. In der 46. Minute musste die Partie aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SpVgg Greuther Fürth im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 40.350 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.450 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Zweitligaspiel gegen den FC Schalke 04 am 19. Mai 2024 zündeten Fürther Zuschauer zehn Rauchstäbe, woraufhin sich der Anpfiff um gut eineinhalb Minuten verzögerte. Darüber hinaus brannten Heimzuschauer 53 weitere pyrotechnische Gegenstände ab. In der 46. Minute musste die Partie aufgrund der starken Rauchentwicklung für etwa zwei Minuten unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.