DFB-Sportgericht
40.200 Euro Geldstrafe für Hertha BSC
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hertha BSC im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fünf Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit vier Geldstrafen in Gesamthöhe von 40.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 13.100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Der Kontrollausschuss regt diesbezüglich an, den Strafnachlass für Fan-Dialoge zu nutzen.
Nach dem DFB-Pokalspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 31. Januar 2024 zündeten Berliner Zuschauer mindestens zwei Bengalische Feuer. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 300 Euro.
Zudem warfen Hertha-Zuschauer im Rahmen der Protest-Aktionen gegen einen möglichen DFL-Investor ab der 52. Minute des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV am 3. Februar 2024 diverse Gegenstände, insbesondere eine große Anzahl an Tennisbällen, auf den Rasen. Der Schiedsrichter verließ mit den Mannschaften nach etwa 20 Minuten Wartezeit das Spielfeld und den Innenraum. Nach weiteren zehn Minuten Wartezeit wurde die Partie nach inzwischen gut dreißigminütiger Unterbrechung fortgesetzt. Während der Unterbrechung zündeten Hertha-Anhänger mindestens einen Blinker. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 30.600 Euro.
Darüber hinaus brannten Hertha-Zuschauer zu Beginn des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 10. März 2024 mindestens zehn Bengalische Feuer ab. Die Partie musste für etwa zwei Minuten unterbrochen werden. Hierfür gab es eine Geldstrafe in Höhe von 7500 Euro.
Außerdem zündeten Hertha-Anhänger während des Zweitligaspiels gegen Hansa Rostock am 12. April 2024 drei pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat den vier Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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