36.000 Euro Geldstrafe für VfL Wolfsburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 20. April 2024 zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens 34 pyrotechnische Gegenstände. In der 43. Minute musste die Partie deswegen für eine halbe Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten VfL Wolfsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 36.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 12.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor und während des Bundesligaspiels gegen den VfL Bochum am 20. April 2024 zündeten Wolfsburger Zuschauer mindestens 34 pyrotechnische Gegenstände. In der 43. Minute musste die Partie deswegen für eine halbe Minute unterbrochen werden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.