3300 Euro Geldstrafe für den VfB Lübeck

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. 

In der 55. Minute des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 10. Februar 2024 schossen Lübecker Zuschauer zwei Raketen ab. Eine davon detonierte laut über dem Dresdner Zuschauerbereich, wodurch ein Kind ein Knalltrauma erlitt. Der Schiedsrichter unterbrach die Partie für eineinhalb Minuten. 

In der 57. Minute schoss ein Lübecker Anhänger eine weitere Rakete ab, die über dem Rasen detonierte. Der Unparteiische musste die Begegnung abermals unterbrechen, diesmal für zwei Minuten. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfB Lübeck im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3300 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1100 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre. 

In der 55. Minute des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 10. Februar 2024 schossen Lübecker Zuschauer zwei Raketen ab. Eine davon detonierte laut über dem Dresdner Zuschauerbereich, wodurch ein Kind ein Knalltrauma erlitt. Der Schiedsrichter unterbrach die Partie für eineinhalb Minuten. 

In der 57. Minute schoss ein Lübecker Anhänger eine weitere Rakete ab, die über dem Rasen detonierte. Der Unparteiische musste die Begegnung abermals unterbrechen, diesmal für zwei Minuten. 

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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