DFB-Sportgericht
32.200 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Bundesligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 32.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 10.800 Euro für sicherheitstechnische oder infrastrukturelle beziehungsweise gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn der Zweitligapartie gegen den FC St. Pauli am 6. Mai 2023 zündeten Darmstädter Zuschauer mindestens zehn Blinker und zwei Rauchtöpfe. Während des Spiels brannten sie elf Bengalische Feuer und einen Rauchtopf ab.
Zudem entzündeten Darmstädter Anhänger während und nach dem Zweitligaspiel gegen den 1. FC Magdeburg am 19. Mai 2023 sieben Bengalische Fackeln im Zuschauerblock. Nach Abpfiff der Begegnung stürmten zahlreiche Darmstädter Zuschauer auf das Spielfeld und brannten dort noch mindestens sechs Bengalische Fackeln ab.
Der Verein hat den Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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