DFB-Sportgericht
30.960 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.960 Euro belegt.
Vor, während und nach dem Drittligaspiel beim FSV Zwickau am 14. März 2023 zündeten Auer Zuschauer mindestens 69 pyrotechnische Gegenstände. Zudem wurden aus dem Gästebereich zwischen der 46. und 48. Minute zwei Bengalische Fackeln und ein Knallkörper auf das Spielfeld geworfen und eine Rakete abgeschossen. Daraufhin musste die Partie für eineinhalb Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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