DFB-Sportgericht
300.000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 100.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des DFB-Pokalendspiels gegen Bayer 04 Leverkusen am 25. Mai 2024 in Berlin zündeten Kaiserslauterer Zuschauer annähernd 300 pyrotechnische Gegenstände wie Bengalische Feuer, Böller, Rauchköper und Blinker sowie 150 Raketen. In der 46. Minute musste die Begegnung deshalb für vier Minuten unterbrochen werden.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
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Das Sportgericht des DFB hat Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.
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