DFB-Sportgericht
30.000 Euro Strafe für Leipzigs Szoboszlai
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Dominik Szoboszlai vom Bundesligisten RB Leipzig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro belegt.
Der Ungar hielt nach dem Sieg im DFB-Pokalfinale gegen Eintracht Frankfurt am 3. Juni 2023 im Stadioninnenraum des Berliner Olympiastadions ein Bengalisches Feuer in der nach oben ausgestreckten Hand. Dieses war ihm aus dem Leipziger Fanblock zugeworfen worden.
Die Verwendung von Pyrotechnik im Stadioninnenraum verstößt gegen die sportrechtliche und staatliche Rechtsordnung und birgt erhebliche Gefahren auch für andere Stadionbesucher.
Der Spieler beziehungsweise sein Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Zwei Spiele Sperre für St. Paulis Dzwigala
Das DFB-Sportgericht belegt Adam Dzwigala vom FC St. Pauli im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
Zwei Spiele Sperre für Kiels Holtby
Das Sportgericht des DFB belegt Lewis Holtby vom Bundesligisten Holstein Kiel im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen.
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
Das Sportgericht des DFB hat gegen Philipp Kaufmann, freigestellter Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, wegen eines unsportlichen Verhaltens ein zweimonatiges Funktionsverbot innerhalb des DFB sowie 4000 Euro Geldstrafe ausgesprochen.