DFB-Sportgericht
3000 Euro Geldstrafe für Werder Bremen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten SV Werder Bremen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
In der 88. Minute des Meisterschaftsspiels gegen Borussia Mönchengladbach am 1. Oktober 2022 lief eine Person aus dem Bremer Zuschauerbereich auf das Spielfeld und wurde von Mitarbeitern des Sicherheits- und Ordnungsdienstes gestellt und aus dem Innenraum begleitet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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