DFB-Sportgericht
3000 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Drittligaspiels bei Dynamo Dresden am 4. März 2023 verbrannten Auer Zuschauer in ihrem Block etwa zehn Minuten lang verschiedene Gegenstände, darunter im Rahmen einer Choreografie verwendete Pappen. Darüber hinaus wurden während des Spiels im Auer Zuschauerbereich in den Sanitäranlagen vier Waschbecken zertrümmert, Türen zerschlagen und Toilettendeckel abgerissen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
Das Sportgericht des DFB hat gegen Philipp Kaufmann, freigestellter Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, wegen eines unsportlichen Verhaltens ein zweimonatiges Funktionsverbot innerhalb des DFB sowie 4000 Euro Geldstrafe ausgesprochen.
Zwei Spiele Sperre für Union Berlins Rothe
Das DFB-Sportgericht belegt Tom Rothe vom 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
DFB-Sportgericht verhandelt Fall Kaufmann mündlich
Das DFB-Sportgericht verhandelt das Verfahren gegen Philipp Kaufmann, den aus sportlichen Gründen beurlaubten Geschäftsführer Sport des VfL Osnabrück, mündlich. Die Sitzung des Rechtsorgans findet heute (ab 13.30 Uhr) in Frankfurt statt.