DFB-Sportgericht
3000 Euro Geldstrafe für Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 3000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 1000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 46. Minute des Zweitligaspiels beim FC Schalke 04 am 3. Februar 2024 entzündeten Braunschweiger Anhänger mindestens vier Bengalische Fackeln. Zudem entfachte ein Braunschweiger Zuschauer nach Spielende einen Rauchkörper.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Nach Täterermittlung: DFB-Sportgericht reduziert Braunschweigs Geldstrafe
Das DFB-Sportgericht reduziert im schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren eine zuvor gegen den Zweitligisten Eintracht Braunschweig ausgesprochene Geldstrafe wegen erfolgreicher Täterermittlung von 197.875 Euro auf 98.938 Euro. Infos dazu gibt's hier.
Zwei Spiele Sperre für Meppens Sarah Preuss
Das DFB-Sportgericht belegt Sarah Preuss vom Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Zweitligaspielen.
Drei Spiele Sperre für Freiburgs Adamu
Das DFB-Sportgericht hat Junior Adamu vom SC Freiburg im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.