DFB-Sportgericht
28.950 Euro Geldstrafe für den MSV Duisburg
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten MSV Duisburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 28.950 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels bei Arminia Bielefeld am 31. März 2024 zündeten Duisburger Zuschauer 24 Bengalische Fackeln und zwei Rauchkörper. Hierfür gab es eine Strafe von 9100 Euro.
Vor dem Drittligaspiel bei Rot-Weiss Essen am 7. April 2024 warf ein Duisburger Anhänger einen Knallkörper in den Einlassbereich, wodurch eine Person ein Knalltrauma erlitt. Ebenfalls noch vor Spielbeginn wurde aus dem MSV-Zuschauerbereich jeweils ein Knallkörper in den Pufferbereich der Tribüne geworfen und ein weiterer im Block gezündet. Auch in der 37. Minute zündete ein Duisburger Anhänger einen sehr lauten Knallkörper, wodurch vier Personen ein Knalltrauma erlitten. Mit Beginn der zweiten Halbzeit und im weiteren Verlauf der Partie brannten Duisburger Anhänger zudem 20 Bengalische Fackeln, acht Rauchkörper, sieben Blinker und einen Knallkörper ab. Nach dem Spiel wurden erneut drei Bengalische Fackeln entfacht, wovon eine in den Innenraum Richtung Ordner geworfen wurde. Für all diese Vorkommnisse gab es eine Strafe von 19.500 Euro.
Des Weiteren brannte ein Duisburger Zuschauer in der 35. Minute des Drittligaspiels gegen den SV Waldhof Mannheim am 12. April 2024 einen Rauchkörper ab. Hierfür gab es eine Strafe von 350 Euro.
Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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