DFB-Sportgericht
2800 Euro Geldstrafe für Preußen Münster
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten SC Preußen Münster im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
In der 72. Minute des Drittligaspiels bei Viktoria Köln am 27. April 2024 brannte im Münsteraner Zuschauerbereich eine Bengalische Fackel. Abermals eine Bengalische Fackel und zudem sechs Rauchkörper entzündeten Münsteraner Anhänger darüber hinaus während des Drittligaspiels gegen den 1. FC Saarbrücken am 5. Mai 2024.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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