DFB-Sportgericht
27.200 Euro Geldstrafe für Erzgebirge Aue
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten FC Erzgebirge Aue im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen vier Fällen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 27.200 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9050 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. August 2023 nachzuweisen wäre.
Vor und während des Drittligaspiels gegen Dynamo Dresden am 28. August 2022 fielen Auer Zuschauer mit "Dresden ihr Zigeuner"-Gesängen unangenehm auf. Zudem warfen Anhänger der Heimmannschaft im Laufe der zweiten Halbzeit insgesamt 21 Getränkebecher und 15 Feuerzeuge in Richtung der Dresdner Spieler, wodurch es kurz vor Schluss auch zu einer einminütigen Spielverzögerung kam.
Darüber hinaus äußerte sich ein ehrenamtlicher Reporter des Auer Fanradios in der Schlussphase der Partie rassistisch bezüglich des Dresdner Spielers Christian Conteh, wofür er sich später entschuldigte. Außerdem beleidigte und bedrohte ein Auer Anhänger in der 89. Minute mehrfach den Dresdner Pressesprecher auf der Pressetribüne, bevor der Ordnungsdienst eingriff. Später entschuldigte sich der Störer für sein Fehlverhalten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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