2600 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 3. Februar 2024 zündete ein Schalker Zuschauer einen Böller. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 600 Euro.

Zudem lief in der 47. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 31. März 2024 ein Schalker Anhänger unerlaubt auf den Rasen und wurde anschließend von Ordnern aus dem Innenraum abgeführt. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 2000 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 2600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 850 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Nach Abpfiff des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 3. Februar 2024 zündete ein Schalker Zuschauer einen Böller. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 600 Euro.

Zudem lief in der 47. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 31. März 2024 ein Schalker Anhänger unerlaubt auf den Rasen und wurde anschließend von Ordnern aus dem Innenraum abgeführt. Hierfür gab es eine Geldstrafe von 2000 Euro.

Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.