250 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 80 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 55. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 16. März 2024 warf ein Darmstädter Anhänger einen Becher aus dem Zuschauerblock. Da der Verein mittlerweile den Becherwerfer ermittelt hat, reduziert sich die dafür beantragte Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den künftigen Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 80 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

In der 55. Minute des Bundesligaspiels gegen den FC Bayern München am 16. März 2024 warf ein Darmstädter Anhänger einen Becher aus dem Zuschauerblock. Da der Verein mittlerweile den Becherwerfer ermittelt hat, reduziert sich die dafür beantragte Geldstrafe in Höhe von 1000 Euro gemäß Strafzumessungsleitfaden um 75 Prozent.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.