DFB-Sportgericht
24.000 Euro Geldstrafe für Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 24.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 8000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor Anpfiff des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel am 27. April 2024 brannten FCK-Anhänger drei Rauchtöpfe ab. Zudem zündeten Lauterer Zuschauer vor Beginn des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Magdeburg am 4. Mai 2024 25 Rauchtöpfe und zwölf Bengalische Feuer.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000 Euro.
Drei Spiele Sperre für Osnabrücks Beermann
Das Sportgericht des DFB hat Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.
Nach Täterermittlung: DFB-Sportgericht reduziert Braunschweigs Geldstrafe
Das DFB-Sportgericht reduziert im schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren eine zuvor gegen den Zweitligisten Eintracht Braunschweig ausgesprochene Geldstrafe wegen erfolgreicher Täterermittlung von 197.875 Euro auf 98.938 Euro. Infos dazu gibt's hier.