DFB-Sportgericht
23.400 Euro Geldstrafe für Darmstadt 98
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten SV Darmstadt 98 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.400 Euro belegt. Davon kann der Verein einen Betrag von bis zu 7800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2023 nachzuweisen wäre.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 11. September 2022 brannten Darmstädter Zuschauer mindestens 30 pyrotechnische Gegenstände ab. Der Anpfiff verzögerte sich dadurch um etwa zweieinhalb Minuten.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Zweimonatiges Funktionsverbot und Geldstrafe für Kaufmann
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Das DFB-Sportgericht belegt Tom Rothe vom 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen.
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