DFB-Sportgericht
22.800 Euro Geldstrafe für Eintracht Braunschweig
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Eintracht Braunschweig im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 22.800 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 7600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. Juni 2024 nachzuweisen wäre.
Mit Beginn der 2. Halbzeit des DFB-Pokalspiels gegen den FC Schalke 04 am 11. August 2023 zündeten Braunschweiger Zuschauer 32 Bengalische Feuer und sechs Rauchtöpfe.
Kategorien: DFB-Sportgericht, DFB-Pokal
Autor: dfb
Nach Täterermittlung: DFB-Sportgericht reduziert Braunschweigs Geldstrafe
Das DFB-Sportgericht reduziert im schriftlichen Wiederaufnahmeverfahren eine zuvor gegen den Zweitligisten Eintracht Braunschweig ausgesprochene Geldstrafe wegen erfolgreicher Täterermittlung von 197.875 Euro auf 98.938 Euro. Infos dazu gibt's hier.
Zwei Spiele Sperre für Meppens Sarah Preuss
Das DFB-Sportgericht belegt Sarah Preuss vom Zweitligisten SV Meppen im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihr begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Zweitligaspielen.
Drei Spiele Sperre für Freiburgs Adamu
Das DFB-Sportgericht hat Junior Adamu vom SC Freiburg im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.