21.600 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.600 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen Hertha BSC am 29. Juli 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer drei Bengalische Feuer und einen Rauchtopf. Während der Zweitligapartie beim FC St. Pauli am 5. August 2023 brannten Düsseldorfer Zuschauer sechs Rauchtöpfe ab.

Zudem zündeten Düsseldorfer Zuschauer vor und während des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 26. August 2023 mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Zweitligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 21.600 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels gegen Hertha BSC am 29. Juli 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer drei Bengalische Feuer und einen Rauchtopf. Während der Zweitligapartie beim FC St. Pauli am 5. August 2023 brannten Düsseldorfer Zuschauer sechs Rauchtöpfe ab.

Zudem zündeten Düsseldorfer Zuschauer vor und während des Zweitligaspiels bei der SV Elversberg am 26. August 2023 mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände.

Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.