212.000 Euro Geldstrafe für Hoffenheim

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 212.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 70.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den VfB Stuttgart am 16. März 2024 zündeten Hoffenheimer Zuschauer mindestens 50 Leuchtkörper aus etwa acht Batterien fünfmal Rauchpulver und sieben Bengalische Feuer. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff um etwa eineinhalb Minuten. Darüber hinaus brannten Heim-Anhänger während der Partie 97 weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

[dfb]

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist TSG 1899 Hoffenheim im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 212.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 70.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Bundesligaspiel gegen den VfB Stuttgart am 16. März 2024 zündeten Hoffenheimer Zuschauer mindestens 50 Leuchtkörper aus etwa acht Batterien fünfmal Rauchpulver und sieben Bengalische Feuer. Durch die starke Rauchentwicklung verzögerte sich der Anpfiff um etwa eineinhalb Minuten. Darüber hinaus brannten Heim-Anhänger während der Partie 97 weitere pyrotechnische Gegenstände ab.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.