DFB-Sportgericht
19.600 Euro Geldstrafe für VfL Osnabrück
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 19.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Oktober 2023 nachzuweisen wäre.
Während des Drittligaspiels bei Rot-Weiss Essen am 14. März 2023 zündeten Osnabrücker Zuschauer mindestens 56 pyrotechnische Gegenstände.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Ein Spiel Sperre und 20.000 Euro Geldstrafe für Bayerns Ulreich
Das DFB-Sportgericht hat Sven Ulreich vom Bundesligisten FC Bayern München wegen eines sportwidrigen Verhaltens mit einer Sperre von einem Meisterschaftsspiel der Lizenzligen sowie einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.
Platzverweis gegen Stuttgarts Karazor aufgehoben
Das DFB-Sportgericht hat den Feldverweis gegen Atakan Karazor vom VfB Stuttgart aus dem Bundesligaspiel beim VfL Wolfsburg am 28. September 2024 aufgehoben. Eine automatische eintretende Sperre entfällt damit, die erste Gelbe Karte bleibt bestehen.
DFB-Sportgericht stellt Verfahren gegen VfB Stuttgart ein
Nach mündlicher Verhandlung hat das DFB-Sportgericht das Verfahren gegen VfB Stuttgart wegen der Vorkommnisse im Rahmen des Bundesligaspiels beim VfL Bochum am 20. Januar 2024 eingestellt.