DFB-Sportgericht
18.000 Euro Geldstrafe für Union Berlin
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten 1. FC Union Berlin im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines verspäteten Antretens zu einem Spiel der Lizenzligen mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Hinzu kommt eine weitere Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger, so dass sich die Gesamtsumme auf 18.000 Euro addiert.
In der 16. Minute des Bundesligaspiels gegen den VfB Stuttgart am 21. Oktober 2023 warfen Berliner Zuschauer mindestens drei Getränkebecher in den Innenraum. Darüber hinaus trat die Mannschaft des 1. FC Union Berlin anlässlich des Bundesligaspiels am 12. November 2023 bei Bayer Leverkusen verspätet zum Einlaufen an, so dass der Anpfiff erst mit einer Verzögerung von 45 Sekunden erfolgen konnte.
Der Verein hat den beiden Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000 Euro.
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