DFB-Sportgericht
18.000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Vor dem Anpfiff der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 11. Mai 2024 zündeten Schalker Zuschauer mindestens 30 Rauchtöpfe.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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Autor: dfb
Innenraumverbot und Geldstrafe für Bielefelds Co-Trainer Jara
Das DFB-Sportgericht belegt Arminia Bielefelds Co-Trainer Daniel Jara im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel und einer Geldstrafe in Höhe von 500 Euro.
104.000 Euro Geldstrafe für VfB Stuttgart
Das DFB-Sportgericht belegt den Bundesligisten VfB Stuttgart im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 104.000 Euro.
Drei Spiele Sperre für Osnabrücks Beermann
Das Sportgericht des DFB hat Timo Beermann vom Drittligisten VfL Osnabrück im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines rohen Spiels mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der 3. Liga belegt.