DFB-Sportgericht

18.000 Euro Geldstrafe für den FC Schalke 04

02.07.2024
Pyrotechnik beim Heimspiel gegen Rostock: FC Schalke 04 muss Geldstrafe zahlen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten FC Schalke 04 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 18.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 6000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.

Vor dem Anpfiff der Zweitligapartie gegen den FC Hansa Rostock am 11. Mai 2024 zündeten Schalker Zuschauer mindestens 30 Rauchtöpfe.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Kategorien: DFB-Sportgericht

Autor: dfb