DFB-Sportgericht
17.400 Euro Geldstrafe für Hannover 96
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Hannover 96 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 17.400 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5800 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 30. September 2024 nachzuweisen wäre.
Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen Eintracht Braunschweig am 5. November 2023 zündeten Hannoveraner Zuschauer 29 Bengalische Feuer.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
Weitere News
Zwei Spiele Sperre für Bremens Friedl
Das DFB-Sportgericht belegt Marco Friedl von Bundesligist Werder Bremen wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von zwei Ligapartien. Er hatte im Bundesligaspiel beim 1. FSV Mainz 05 die Rote Karte gesehen.
Ein Spiel Innenraumverbot für Braunschweigs Trainer Scherning
Das DFB-Sportgericht belegt Daniel Scherning, Trainer des Zweitligisten Eintracht Braunschweig, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot für das nächste Meisterschaftsspiel. Alle Infos zum Urteil gibt es hier.
750 Geldstrafe für Ulms Geschäftsführer Thiele
Das DFB-Sportgericht belegt Markus Thiele, Geschäftsführer des Zweitligisten SSV Ulm 1846 Fußball, wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro. Alle Informationen zum Urteil gibt es hier.