DFB-Sportgericht
15.000 Euro Geldstrafe für den FSV Zwickau
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Drittligaabsteiger FSV Zwickau im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger in Tateinheit mit einem schuldhaften Herbeiführen eines Spielabbruchs, einem nicht ausreichenden Ordnungsdienst und einem mangelnden Schutz des Schiedsrichters und der Schiedsrichter-Assistenten mit einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 5000 Euro für sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2023 nachzuweisen wäre.
Das Drittligaspiel gegen Rot-Weiss Essen am 23. April 2023 war in der Halbzeit beim Stand von 1:1 von Schiedsrichter Nicolas Winter abgebrochen worden, nachdem ihm beim Gang in den Spielertunnel ein Zwickauer Zuschauer den Inhalt eines vollen Bierbechers ins Gesicht geschüttet hatte. Auch Schiedsrichter-Assistent Felix Grund wurde teilweise davon auf dem Trikot getroffen. Der Täter konnte im Anschluss an das Spiel ermittelt werden. Das DFB-Sportgericht hat die Partie mit 2:0 Toren für Essen als gewonnen gewertet.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Kategorien: DFB-Sportgericht
Autor: dfb
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